Verkehrsunfallrecht - Schadenersatz - Schmerzensgeld: Personenschaden durch Verkehrsunfall, LG Leipzig, Az.: 03 O 789/18
Chronologie:
Die Klägerin befuhr mit ihrem Fahrrad in der Leipziger Innenstadt eine Straße. Der Beklagte ist Halter eines Transporters, der in einer Einfahrt abgestellt war. Am rechten Fahrbahnrand stand ein weiteres Fahrzeug. Zwischen beiden Fahrzeugen hatte der Beklagte ein Seil quer über die Fahrbahn gespannt, ohne dieses zu kennzeichnen, beziehungsweise eine entsprechende Sicherung vorzunehmen. Die Klägerin konnte das gespannte Seil nicht erkennen und kam mit dem Fahrrad zu Fall, wobei sie sich zahlreiche Verletzungen, insbesondere im Gesichts- und Kieferbereich zuzog.
Verfahren:
Das Landgericht Leipzig hat zu der Angelegenheit eine Güteverhandlung vornehmen lassen und zu dieser auch die beigezogenen Akten der Staatsanwaltschaft Leipzig (Az.: 506 Js 69198/17) in die Erörterungen einbezogen. Im Ergebnis schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich im hohen vierstelligen Eurobereich vor, den diese akzeptierten. Zu einer weiteren Beweisaufnahme musste es daher nicht mehr kommen.
Anmerkungen:
Kommt es im Falle eines Verkehrsunfalles auch zu einem Personenschaden, so wird der Vorfall in der Regel der Staatsanwaltschaft zur Prüfung des Vorwurfs einer fahrlässigen Körperverletzung vorgelegt. Das Ermittlungsergebnis fließt grundsätzlich auch in die zivilrechtliche Aufarbeitung der Sache ein, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.