Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlbehandelte Partialruptur des vorderen Kreuzbandes, 25.000,- Euro, LG Leipzig, Az.: 8 O 124/20
Chronologie:
Die Klägerin hatte sich anlässlich eines Sturzes ein Verdrehtrauma des rechten Kniegelenks zugezogen und begab sich in die Klinik der Beklagten, wo eine operative Behandlung erfolgte. Postoperativ stellten sich Schmerzen ein. Es wurde eine Revisionsoperation erforderlich. Der Behandlerseite wurden ärztliche Fehler und Aufklärungspflichtverletzungen vorgeworfen.
Verfahren:
Das Landgericht Leipzig hat den Vorfall mittels eines orthopädischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der befasste Gutachter u.a. heraus, dass der Bohrtunnel nicht standardgerecht positioniert worden ist. Daraufhin hat das Gericht den Parteien einen Vergleich über pauschal 25.000,- Euro angeraten, dem diese nähertraten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Das Fachgebiet der Orthopädie stellt im Bereich des Arzthaftungsrechtes den haftungsträchtigsten Bereich dar, was die Statistiken belegen. Gerade Hüft- und Knieoperationen stellen oftmals Gefährdungspotentiale auf Medizinerseite dar, die in der Regel zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen, meinen der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C. Mahr LLM und Rechtsanwalt Dr DC Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht.