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Landgericht Leipzig vom 08.07.2020 vom 08.07.20

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Inkomplette Querschnittslähmung mit spastischer Paraparese bei Spinalkanalabszess, LG Leipzig, Az.: 07 O 416/17

Chronologie:
Der Kläger litt unter erheblichen Schmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule und begab sich in eine Klinik, wo eine Injektionstherapie vorgenommen wurde. Im weiteren Verlauf nahmen die Beschwerden zu, ein operativer Eingriff wurde erforderlich. In der Folge trat ein residuelles sensomotorisches Querschnittssyndrom ein. Der Behandlerseite werden mehrere Fehlleistungen vorgeworfen.

Verfahren:
Das Landgericht Leipzig hat zu dem umfassenden Komplex mehrere fachmedizinische Sachverständigengutachten eingeholt, unter anderem ein Neurologisches Gutachten eines Universitätsprofessors, der im Ergebnis konstatierte, dass zumindest die vorgenommene MRT-Untersuchung ohne Kontrastmittel verspätet gewesen sei und es hierdurch zur Querschnittslähmung kam. Das Gericht hat aufgrund dieser eindeutigen Feststellungen den Parteien nun angeraten, sich auf einen Abfindungsvergleich zu einigen. Der Streitwert der Angelegenheit liegt bei 400.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Die Parteien haben nun die Möglichkeit, sich auf eine pauschale Gesamtentschädigung zu einigen. Nur in dem Fall, dass eine Einigung scheitert, wäre das Landgericht gefordert, das Verfahren mittels eines Urteils zu entscheiden. In diesem Falle ist aufgrund der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage mit einer Verurteilung der Beklagtenseite zu einer Gesamtsumme im deutlich sechsstelligen Eurobereich zu rechnen, stellen der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C.Mahr LLM und Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwälte für Medizinrecht fest.

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