Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Inkomplette Querschnittslähmung nach Spinalkanalclearance, 50.000,- Euro, LG Leipzig, Az.: 07 O 416/17
Chronologie:
Der Kläger befand sich aufgrund eines sensomotorischen L5-Syndroms in stationärer Behandlung bei der Beklagten zu 1). Es wurde ein intraspinaler epiduraler Abszess diagnostiziert, der eine Infektrevision bei der Beklagten zu 2) und eine Behandlung beim Beklagten zu 3) erforderte. Postoperativ entwickelte sich ein rechtsbetontes Transversalsyndrom. Eine neurologische Abklärung bestätige den Querschnitt Sub TH10.
Verfahren:
Das Landgericht Leipzig hat den Vorfall mittels eines neurologischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis konstatierte der befasste Gutachter u.a., dass das Unterlassen eines kontrastmittelgestützten MRT durch einen der Beklagten einen groben Behandlungsfehler darstelle. Das Gericht hat den Parteien daraufhin zu einem Vergleich über 50.000,- Euro angeraten, dem diese nähertraten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Rund sechs Jahre nach dem streitgegenständlichen Vorfall bekommt der Kläger nun einen angemessenen Ausgleich für seine erlittenen Gesundheitsschäden. Eine schnellere Abwicklung scheiterte nicht zuletzt auch daran, dass sich auf Beklagtenseite die Quotelung des Mitverschuldens nicht ohne Weiteres klären ließ, stellt RA Dr DC Ciper LLM fest.