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Landgericht Leipzig – vom 26.05.2017 vom 26.05.17

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Fehlbehandeltes Trauma der rechten Hand nach Verkehrsunfall, 14.000,- Euro, LG Leipzig, Az.: 7 O 1019/14

Chronologie:
Die Klägerin erlitt im Mai 2013 einen Verkehrsunfall, bei dem sie sich unter anderem Verletzungen an der rechten Hand zuzog. Diese Verletzungen sind von der Beklagtenseite nicht diagnostiziert worden. Die Hand hätte unmittelbar nach dem Unfall operiert werden müssen. Seither leidet sie unter nachhaltigen Funktionsbeeinträchtigungen der Hand.

Verfahren:
Das Landgericht hat ein fachmedizinisches Gutachten zu dem Vorfall erstellen lassen. Der Gutachter bemängelt eine zeitnahe Diagnosestellung, woraufhin das Gericht den Parteien einen Vergleich anriet. Zuzüglich zu den vorprozessual bereits gezahlten 7.000,- Euro solle die Beklagtenseite weitere 7.000,- Euro anweisen. Die Regulierungssumme beträgt daher 14.000,- Euro. Auf diesen Vergleich haben sich die Parteien eingelassen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Nicht immer verweigern Haftpflichtversicherer der Ärzte im vorprozessualen Bereich vollständig die Regulierung, sondern bieten einen Betrag an, der allerdings untersetzt erscheint, so wie im vorliegenden Fall. Auch in derartigen Fällen ist eine gerichtliche Inanspruchnahme erforderlich, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

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