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Landgericht Lübeck vom 06.10.2020 vom 06.10.20

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene Hüft-TEP-Operation, Coronabedingter Vergleichsvorschlag, LG Lübeck, Az: 12 O 232/18

Chronologie:
Die Klägerin befand sich beim Beklagten zu 1) aufgrund von Hüftproblemen in orthopädischer Behandlung. Dieser empfahl ihr eine Hüft-TEP-Operation, die bei der Beklagten zu 2) vorgenommen wurde. Postoperativ traten weitergehende Gesundheitsbeschwerden, Bewegungseinschränkungen, Schmerzen und Taubheitsgefühle ein. Es werden Behandlungsfehler und Aufklärungsfehler vorgeworfen.

Verfahren:
Das Landgericht Lübeck hat den Parteien angesichts des zu erwartenden erheblichen Zeit- und Kostenaufwandes, die durch die erforderliche medizinische Begutachtung vonnöten wäre und aufgrund der aktuellen Umstände (Corona), die mit besonderen Schwierigkeiten verbunden sind, angeraten, sich gütlich auf eine pauschale Abfindungssumme im fünfstelligen Eurobereich zu vergleichen. Ein Vergleich ermögliche eine zeitnahe und kostensparende Schaffung von Rechtsfrieden. Beide Parteien sind grundsätzlich mit dem Vergleich einverstanden, da sich die Klägerin jedoch im Verbraucherinsolvenzverfahren befindet, ist noch die Zustimmung der Gläubigerversammlung notwendig.

Amerkungen von Ciper & Coll.
Als eines der ersten Gerichte bundesweit wird bei einem gerichtlichen Vergleichsvorschlag ausdrücklich auf die aktuelle Pandemie mit dem Covid-19-Virus Bezug genommen und Parteien eines Rechtsstreites zu einer raschen und unbürokratischen Abwicklung und gütlichen Einigung angeraten. Dieses stellt sich in der deutschen Rechtsgeschichte als nahezu einmalig dar, zumal es eine derartige Situation, die die gesamte Gesellschaft weltweit betrifft bislang noch nicht gegeben hat. Eine derartige Praxis könnte als Vorlage für zukünftige Verfahren im Bereich der Arzthaftung dienen, zumal bereits vor der Krisensituation Arzthaftpflichtprozesse die Gerichtsbarkeit mit oftmals lang andauernden Verfahren belastet hat, meint Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Erneute erhebliche Prozessniederlage im sogenannten Allergan-Komplex für ARAG SE vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 9a 141/23)

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 26.000 € Schmerzensgeld und monatliche Rentenzahlung durch Unfallversicherung nach Arbeitsunfall

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Geburtsschadensrecht: 2,5 Mio. Euro nach verspäteter Sectio mit Schwerstschäden

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