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Landgericht Lübeck vom 11.01.2021 vom 11.01.21

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Corona bedingter Vergleichsvorschlag nach problembehafteter Hüft-TEP, 10.000,- Euro, LG Lübeck, Az. 12 O 232/18

Chronologie:
Die Klägerin litt an Hüftproblemen und begab sich daher in ärztliche Behandlung. Ihr wurde eine Hüft-TEP beidseitig empfohlen. Anlässlich dieser Operation trat eine Fußheberschwäche und eine Läsion am linken Bein ein. Der Nervus ischiadicus wurde in Mitleidenschaft gezogen. Hinterfragt wird insbesondere die Einhaltung des fachärztlichen Standards und die Indikation zu dieser Operation und die enstsprechenden ärztlichen Aufklärungsgespräche in Bezug auf die Risiken und Alternativen.

Verfahren:
Das Landgericht Lübeck hat in diesem Verfahren auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens verzichtet und den Parteien anheimgestellt, sich vergleichsweise zu einigen. Zur Begründung führt die Kammer aus, dass ein Vergleich eine zeitnahe und kostensparende Schaffung von Rechtsfrieden ermögliche. Die Kammer gibt überdies zu bedenken, dass die streitige Fortsetzung und voraussichtlich erforderliche medizinische Begutachtung aufgrund der aktuellen Umstände (Corona) mit besonderen Schwierigkeiten verbunden wäre und schlägt eine pauschale Entschädigungssumme von 10.000,- Euro vor. Diesem Vorschlag sind die Parteien nähergetreten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Es lässt sich bereits jetzt ein Trend in Arzthaftungprozessen feststellen, wonach Gerichte unter Verweis auf die Covid 19 - Pandemie die Streitparteien gerne zu einem Vergleich ermuntern wollen. In einigen Fällen gelingt ein Zustandekommen dann auch, so wie in dem vorliegenden Fall, was natürlich zu einer deutlichen Entlastung der Gerichtsbarkeit führt, stellen Rechtsanwälte D.C. Mahr, LLM und Dr DC Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht fest.

Erneute erhebliche Prozessniederlage im sogenannten Allergan-Komplex für ARAG SE vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 9a 141/23)

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 26.000 € Schmerzensgeld und monatliche Rentenzahlung durch Unfallversicherung nach Arbeitsunfall

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Geburtsschadensrecht: 2,5 Mio. Euro nach verspäteter Sectio mit Schwerstschäden

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