Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Tod eines Patienten infolge verspäteteter Diagnose eines Vorhofflimmerns, 30.000,- Euro, LG Lübeck, Az.: 12 O 170/19
Chronologie:
Der Patient kam aufgrund von Vorhofflimmern in die Klinik der Beklagten. Dort unterließen es die Behandler, die entsprechende Diagnose eines vorliegenden Vorhofflimmerns rechtzeitig zu stellen und die erforderlichen Rettungsmaßnahmen zu ergreifen, so dass der Patient verstarb.
Verfahren:
Das Landgericht Lübeck hat den Fall sachverständlich begutachten lassen. Dieser bestätigte die von der Klägerseite erhobenen Vorwürfe weitestgehend. Sodann unterbreitete das Gericht den Parteien einen Vergleichsvorschlag über 30.000 €, dem diese nähertraten.
Anmerkungen:
Dieser Fall war aufgrund seines tödlichen Ausganges besonders tragisch. Arzthaftungsprozesse enden bei Vorliegen eines positiven Sachverständigengutachtens regelmäßig in einem Vergleich. Statistisch gesehen ist dies in rund 30% der Fall, so Dr. DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.