Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Verspätete Diagnose eines Urothelkarzinoms der Nieren, LG Lübeck, Az.: 12 O 200/15
Chronologie:
Die Klägerin litt ab Ende 2012 unter erhöhtem Harndrang, Blut im Urin und Müdigkeit. Sie begab sich mehrfach in die Behandlung bei der Beklagten, wo lediglich ein Harnwegsinfekt diagnostiziert wurde. Erst über ein Jahr später stellte eine Röntgenpraxis ein tumoröses Herdgeschehen in der rechten Niere fest, das umgehend operativ behandelt wurde.
Verfahren:
Das Landgericht Lübeck hat den Vorfall durch ein internistisches Gutachten hinterfragen lassen. Der Gutachter konstatierte u.a., dass die initiierte antibiotische Therapie des mutmaßlichen Harnwegsinfektes zu einer Verzögerung der geplanten weiteren Abklärung der Proteinurie geführt habe. Auf Vorschlag des Gerichtes schlossen die Parteien sodann einen Vergleich im deutlich vierstelligen Eurobereich ab.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Fraglich in diesem Fall war, welche konkreten Folgen durch die verzögerte Diagnose eingetreten sind. Der abgeschlossene Vergleich ist insoweit als angemessen zu betrachten, stellt Dr. D.C.Ciper LLM; Fachanwalt für Medizinrecht fest.