Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Durchtrennung des Nervus medianus anlässlich Carpaltunnelspaltung, 140.000,- Euro, LG Lübeck, Az. 12 O 85/15
Chronologie:
Der 50-jährige Kläger hatte sich als Kind eine Schnittverletzung an der Hand zugezogen. Die Beugesehnenfunktion bestand seither nur eingeschränkt. Im Hause der Beklagten erfolgte eine Carpaltunnelspaltung, anlässlich derer es behandlungsfehlerhaft zur Durchtrennung des Nervus medianus kam. Seine rechte Hand kann er seither nicht mehr benutzen, es liegt ein GdB von 50 vor, seine Arbeitstätigkeit kann er nicht mehr ausüben.
Verfahren:
Das Landgericht Lübeck hatte sich bereits in einem Vorprozess mit dem Vorfall befasst und dem Kläger ein Schmerzensgeld von 30.000,- Euro zzgl. Zinsen zugesprochen, nachdem die Beklagte auf einen Vergleichsvorschlag des Gerichtes nicht einging (Az.: 12 O 341/12). Ferner wurde das beklagte Krankenhaus verurteilt, an den Kläger sämtliche materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft, insbesondere die Verdienstausfallschäden zu zahlen. Um diese Ansprüche ging es in dem aktuellen Prozess, nachdem die Beklagte erneut nicht zu einer außergerichtlichen Regulierung bereit war. Im Ergebnis muss die Beklagte nunmehr rund 140.000,- Euro an den Kläger zahlen, die sich vor allem aus den Verdienstausfallschäden und den Haushaltsführungsschäden für die Vergangenheit und Zukunft bis einschließlich September 2028 (Eintritt der Altersrente) zusammensetzen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Es ist leider immer wieder festzustellen, dass Haftpflichtversicherer von Krankenhäusern es geschädigten Patienten insbesondere bei Großschäden schwer machen, an die ihnen zustehenden Ansprüche heranzukommen: Rund acht Jahre nach dem streitgegenständlichen Vorfall erhält der Kläger nunmehr die Beträge, die ihm seither zustehen. Aber der Versicherer hat bekanntlich noch die Möglichkeit, zum Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Berufung zu ziehen, um eine Auszahlung der zugesprochenen Beträge um weitere etwa ein bis zwei Jahre hinauszuzögern, meint Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.