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Landgericht Magdeburg vom 11.02.2020 vom 11.02.20

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Wachkoma nach überhöhter Verabreichung eines Narkosemittels anlässlich Wirbelsäulenoperation, 50.000,- Euro, LG Magdeburg, Az.: 9 O 1746/16

Chronologie:
Der zwischenzeitlich verstorbene Patient wurde wegen einer Stenose im Bereich LW 3/4 und LW 4/5 in der Klinik der Beklagten operativ behandelt. Dabei erhielt er ein Narkosemittel, dessen Menge deutlich oberhalb des vorgesehenen Dosisbereichs liegt. In der Folge kam es zu einem massiven Abfall des Blutdrucks. Postoperativ trat ein hypoxischer Hirnschaden mit Krampfanfallgeschehen ein. Der Patient befand sich sodann im Wachkoma und musste assistiert beatmet werden. Es folgten weitere stationäre Aufnahmen sowie eine etwa zweijährige Pflegezeit im häuslichen Umfeld, bis er aufgrund der entstandenen Gesundheitsschäden verstarb.

Verfahren:
Bereits vor dem Verfahren war die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern mit dem Vorfall befasst gewesen und hatte im Ergebnis eine überhöhte Gabe des Anästhetikums konstatiert. Dieser Konstatierung schloss sich im Wesentlichen die vom Landgericht Magdeburg involvierte Sachverständige an, so dass das Gericht den Parteien, der Beklagten und den Erben des Verstorbenen als gesetzlichen Rechtsnachfolgern dazu anriet, sich vergleichsweise auf eine Summe von pauschal 50.000,- Euro zu einigen, worauf sich diese einließen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Es ist bedauerlicherweise immer wieder festzustellen, dass Haftpflichtversicherer der Schädigerseite in Arzthaftungssachen eine vorgerichtliche Regulierung nicht vornehmen wollen. Dieses gilt selbst dann, wenn ein von der Ärztekammer in einem Schlichtungsverfahren involvierter Fachgutachter eine Fehlbehandlung eindeutig konstatiert. Solange diese Regulierungsverweigerungshaltung anhält, werden Patienten nicht umhin können, die Gerichtsbarkeit mit ihren Angelegenheiten zu befassen. Hier wären sowohl Gesetzgeber, als auch Rechtsprechung gefordert, mit entsprechenden Maßnahmen der Regulierungspraxis der Versicherungswirtschaft einen Riegel vorzuschieben, meinen Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach und Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht.

Erneute erhebliche Prozessniederlage im sogenannten Allergan-Komplex für ARAG SE vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 9a 141/23)

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