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Landgericht Mainz vom 26.10.2020 vom 26.10.20

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Infektion nach Operation einer Spinalkanalstenose, LG Mainz, Az.: 2 O 420/15

Chronologie:
Der Kläger wurde im Hause der Beklagten aufgrund einer ausgeprägten Spinalkanalstenose an der Halswirbelsäule operiert. Postoperativ traten Beschwerden auf. Es stellte sich eine Leukozytose ein und es kam zu erheblicher Wundheilstörung mit Dehiszenz. Eine mikrobiologische Untersuchung ergab einen Befall mit Propionibakterien, was eine Antibiose zur Folge hatte. Der Beklagten wird die Nichteinhaltung von hinreichenden Hygienemaßnahmen vorgeworfen.

Verfahren:
Das Landgericht Mainz hat den Vorfall umfassend mittels eines neurochirurgischen und eines Hygienegutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stelle die Kammer zumindest eine mehrtägige Behandlungsverzögerung heraus und verurteilte die Beklagtenseite zur Zahlung einer Summe im vierstelligen Bereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In dieser Sache stellte der vom Gericht befasste Sachverständige für Neurochirurgie heraus, dass der Kläger trotz der erlittenen Gesundheitsschäden noch sehr viel Glück gehabt habe. Es hätte für ihn deutlich schlechter ausgehen können, so seine Auffassung. Insoweit ist der vom Gericht ausgeurteilte Betrag als angemessen anzusehen, meint Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Erneute erhebliche Prozessniederlage im sogenannten Allergan-Komplex für ARAG SE vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 9a 141/23)

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 26.000 € Schmerzensgeld und monatliche Rentenzahlung durch Unfallversicherung nach Arbeitsunfall

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Geburtsschadensrecht: 2,5 Mio. Euro nach verspäteter Sectio mit Schwerstschäden

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Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Infektion nach Operation einer Spinalkanalstenose, LG Mainz, Az.: 2 O 420/15

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