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Landgericht Mainz vom 12.06.2018: vom 12.06.18

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Patientenrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene Prostatabiopsie, LG Mainz, Az.: 2 O 197/16

Chronologie:
Der Kläger begab sich im August 2015 in die Behandlung des Beklagten, wo eine vergrößerte Prostata, sowie ein erhöhter PSA-Wert festgestellt wurden. Der Beklagte riet zu einer Biopsie an, die im September 2015 erfolgte. Postoperativ stellten sich beim Kläger gesundheitliche Probleme, wie Übelkeit, Gliederschmerzen, Schüttelfrost und Fieber ein. Sein behandelnder Hausarzt diagnostizierte eine Harnwegsinfektion.

Verfahren:
Das Landgericht Mainz hat zu dem Vorfall ein fachurologisches Gutachten eingeholt. Das Gericht hielt u.a. fest, dass der Kläger nicht über alternative Operationsmethoden aufgeklärt worden ist und riet den Parteien zu einer gütlichen Einigung im hohen vierstelligen Bereich an, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Einmal mehr zeigt dieser Fall, dass auch in den Fällen, in denen gutachterlich konstatiert wird, dass die ärztliche Behandlung an sich lege artis erfolgte, der Kläger dennoch Erfolg haben kann und zwar in denjenigen Fällen, in denen der Medizinerseite ein Aufklärungsmangel nachgewiesen werden kann. Darunter fallen auch unterlassene Aufklärungen über alternative Behandlungsmethoden, so wie hier, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki fest.

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: fehlerhafte Auswertung von CT-Bildern führt zu Tod der Klägerin

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Versäumnis der weiteren Befunderhebung durch 3 verschiedene Ärzte führt zu Tod des Erblassers

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: potenzielle Fehldiagnose und relevante Behandlungsverzögerung bei Krebserkrankung

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