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Landgericht Mainz - vom 13.03.2017 vom 13.03.17

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Verschluss des Ductus choledochus nach Cholezystektomie, 40.000,00 Euro, LG Mainz, Az. 2 O 314/14

Chronologie:
Die Klägerin befand sich bei der Beklagten in stationärer Behandlung. Nach Vornahme einer Cholezystektomie traten bei ihr postoperativ Schmerzen auf. Es wurde ein Verschluss des Ductus choledochus festgestellt. Eine Revision des Gallenwegsystems war erforderlich. Auch ein Stück des Dünndarms musste rekonstruiert werden.

Verfahren:
Das Landgericht Mainz hat den Vorfall gutachterlich hinterfragen lassen. Der Gutachter bemängelte vor allem den präparatorischen Standard der Erstoperation. Daraufhin schlug das Gericht einen Vergleich über 40.000,00 Euro vor, den die Parteien akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auch in dieser Angelegenheit ist bedauerlich, dass der Versicherer der Beklagten vorgerichtlich nicht zu einer gütlichen Einigung bereit war, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, fest.

 

 

Erneute erhebliche Prozessniederlage im sogenannten Allergan-Komplex für ARAG SE vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 9a 141/23)

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