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Landgericht Mainz vom 22.11.2018 vom 22.11.18

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene Operation der Halswirbelsäule nach Spinalkanalstenose, 25.000,- Euro, LG Mainz, Az.: 2 O 420/15

Chronologie:
Der Kläger litt unter einer ausgeprägten Spinalkanalstenose, die Anfang 2012 im Hause der Beklagten operativ behandelt wurde. Postoperativ traten Komplikationen auf. Es entwickelte sich eine Leukozytose, die durch einen verspäteten Verbandswechsel ausgelöst wurde. Es ergab sich ein Befall mit Propionibakterien. Eine Notoperation wurde erforderlich. Im Anschluss daran verschlechterte sich das Beschwerdebild des Klägers und er litt unter anderem an Taubheits- und Sensibilitätsstörungen in beiden Händen, die seine Beweglichkeit einschränkten.

Verfahren:
Das Landgericht Mainz hat den Vorfall unter anderem mittels eines Hygienegutachtens hinterfragen lassen und bereits im August 2018 ein Teilurteil erlassen, wonach die Beklagtenseite zumindest einen Schmerzensgeldanspruch sowie weitere Schäden im vierstelligen Eurobereich zu zahlen hatte. Nach weitergehender Beweisaufnahme sowie einem weiteren Gerichtstermin einigten sich die Parteien sodann im Wege des Vergleiches auf eine pauschale Entschädigungssumme von 25.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Mit dem Abschluss des Vergleichs ersparen sich die Beteiligten eine weitergehende Beweisaufnahme, die zu einer noch höheren Regulierung hätte führen können. Angesichts der Gesamtumstände ist die Vergleichssumme jedoch als angemessen zu bewerten, meint RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Erneute erhebliche Prozessniederlage im sogenannten Allergan-Komplex für ARAG SE vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 9a 141/23)

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 26.000 € Schmerzensgeld und monatliche Rentenzahlung durch Unfallversicherung nach Arbeitsunfall

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Geburtsschadensrecht: 2,5 Mio. Euro nach verspäteter Sectio mit Schwerstschäden

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