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Landgericht Mönchengladbach vom 27.01.2020 vom 27.01.20

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Milzentfernung nach nekrotisierender Pankreatitis, 22.500,- Euro, LG M'gladbach, Az.: 6 O 197/18

Chronologie:
Der Kläger begab sich aufgrund von Schmerzen im Oberbauch in die Behandlung der Beklagten, die eine Pankreatitis diagnostizierten. Nach Entlassung hielten die Beschwerden an. Es war in der Folge die Punktierung einer Zyste erforderlich, angesichts derer die Milz peroriert wurde und entfernt werden musste.

Verfahren:
Das Landgericht Mönchengladbach hat zu dem Vorfall ein fachmedizinisches Sachverständigengutachten eingeholt. Im Ergebnis bezweifelte die befasste Sachverständige bereits die Indikation für die Eingriffe. Ihrer Meinung nach hätte eine reine Schmerzbehandlung ausgereicht. Vor diesem Hintergrund riet das Gericht den Parteien zu einer gütlichen Einigung über insgesamt 22.500,- Euro an, die diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der Versicherer der Klinik hatte vorgerichtlich auf mehrfache Aufforderung der Prozessvertreter des Klägers eine Haftungsanerkennung bereits dem Grunde nach verweigert. Im Anschreiben vom 27.02.2018 heißt es sodann indes lapidar: "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir mangels eines schuldhaften vorwerfbaren Fehlverhaltens unseres Versicherungsnehmers nicht in die Regulierung eintreten können." Dem Geschädigten blieb daraufhin nichts anderes übrig, als gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, trotz der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage, und damit die Gerichtsbarkeit unnötig zu belasten, meint RA Dr D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

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