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Landgericht Mosbach vom 25.01.2022 vom 25.01.23

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Darmverletzung anlässlich laparoskopischer Cholezystektomie, 50.000,- Euro, LG Mosbach, Az: 2 O 131/20

Chronologie:

Die Klägerin begab sich aufgrund starker Schmerzen im Oberbauch in die Behandlung bei der Beklagten. Dort wurde eine Gallenkolik diagnostiziert und eine Gallenblasenentfernung angeraten, die auch vorgenommen wurde. Postoperativ hielt die Schmerzsymptomatik an, es kam zu deutlich erhöhten Entzündungswerten, die Indikation einer Revisionsoperation wurde gestellt. Auch diese verlief nicht reibungslos, es zeigte sich eine symptomatische Anämie, eine Darmverletzung wurde festgestellt.

Verfahren:

Das Landgericht Mosbach hat zu dem Vorfall ein internistisches Sachverständigengutachten, nebst Ergänzungsgutachten eingeholt. Im Ergebnis stellte der involvierte Gutachter eine fehlerhafte Behandlung in der Klinik der Beklagten fest. Zumindest hätte postoperativ ein Ultraschall, oder ein CT des Abdomens stattfinden müssen. Dabei handele es sich um einen einfachen Behandlungsfehler. Das Gericht hat den Parteien sodann angeraten, sich auf ein Schmerzensgeld von 25.000,- Euro, sowie weiterer materieller Kosten zu einigen. Diesem Vergleichsvorschlag sind die Parteien nähergetreten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Angesichts der recht eindeutigen Sach- und Rechtslage ist bedauerlich, dass die Klägerin tatsächlich gezwungen war, auch noch gerichtliche Hilfe gegen die Beklagte in Anspruch zu nehmen. Es lässt sich in Deutschland eine fehlende Regulierungsbereitschaft der Versicherungswirtschaft feststellen, was in Arzthaftungssachen generell zu einer unnötigen Zusatzbelastung der Gerichtsbarkeit führt, meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. DC Ciper LLM.

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