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Landgericht Mosbach vom 28.03.2022 vom 28.03.22

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene totale laparoskopische Hysterektomie mit Adnektomie, 25.000,- Euro, LG Mosbach, Az.: 2 O 72/20

Chronologie:

Die Klägerin litt an einem großen Uterus myomatosus, Menorrhagien und Dyspareunie und begab sich zwecks Hysterektomie in die Klinik der Beklagten. Die Operation erfolgte im Juni 2019. Postoperativ stellten sich Komplikationen ein. Es wurden vier Folgeoperationen erforderlich, auch heute noch leidet die Klägerin an einer Harndranginkontinenz.

Verfahren:

Das Landgericht Mosbach hat den Vorfall mittels eines fachmedizinischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der befasste Gutachter heraus, dass von einem groben Behandlungsfehler dergestalt auszugehen sei, dass die Behandler der Beklagten nicht adäquat auf die festgetellte Harnabflussstörung reagierten. Folgeoperationen und Schmerzen hätten vermieden werden können, ebenso die Stomaeinsetzung. Nach alledem schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich von rund 25.000,- Euro vor, dem diese nähertraten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Da der Haftpflichtversicherer der Beklagten vorgerichtlich nicht zur Anerkennung der Haftung bereit war, musste die Klägerin gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, die zu dem zu erwartenden Erfolg führte. Eine vorgerichtliche angemessene Regulierung hätte zur Kostenminderung, sowie der Entlastung der Gerichtsbarkeit beigetragen, meinen Rechtsanwälte D.C.Mahr LLM und Dr. DC Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht.

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