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Landgericht Mühlhausen vom 24.05.2023 vom 24.05.23

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Fünffache Handoperation nach Abweisung in Notaufnahme, LG Mühlhausen, Az. 6 O 529/20

Chronologie:

Der Kläger wurde am frühen Morgen mit akuten Schmerzen im Finger und einer erheblichen Schwellung in der Notaufnahme der Beklagten vorstellig. Um 7.00 Uhr wurde er von der diensthabenden Schwester ohne ausreichende Untersuchung des Fingers und ohne Hinzuziehung eines Arztes abgewiesen und auf den Bereitschaftsdienst verwiesen. Nach zwei Stunden Wartezeit auf den Bereitschaftsarzt, der im Übrigen Kinderarzt ist, wurde dem Kläger lediglich ein Antibiotikum verschrieben. Anschließend wurde er nach Hause entlassen. Gegen 13.00 Uhr desselben Tages wurde der Kläger aufgrund des sich verschlechternden Gesundheitszustandes mit dem Krankenwagen in die Notaufnahme verbracht. Es wurden die Diagnosen Fingerphlegmone D III sowie Hohlhandphlegmone rechts gestellt. In der Folge waren innerhalb von 9 Tagen 5 Operationen erforderlich.

 

Verfahren:

In der mündlichen Verhandlung wurde zunächst in den Sach- und Streitstand eingeführt. Anschließend wurde ein Sachverständiger über mehrere Stunden angehört. Er kam zu dem Schluss, dass in dem Unterlassen der gebotenen Untersuchung am frühen Morgen in der Notaufnahme der Beklagten ein grober Behandlungsfehler vorliegt. Der Facharztstandard wurde unterschritten und das Manchester-Triage-System (MST) zumindest falsch angewendet. Das Gericht unterbreitete den Parteien einen Vergleichsvorschlag in Höhe von 20.000,00€. Es liegt nun an den Parteien, das Vergleichsangebot anzunehmen.

 

Anmerkung von Ciper & Coll.:

Das MST ist ein standardisiertes Verfahren zu Ersteinschätzung in der Notaufnahme. Es dient dazu, neu eintreffende Patienten in der Notaufnahme erstmals einzugruppieren. Damit sollen sicher und nachvollziehbar Behandlungsprioritäten festgelegt werden. Faktoren hierfür sind etwa die Symptome Lebensgefahr, Schmerzen, Blutverlust, Bewusstsein, Temperatur und Krankheitsdauer. Diese Faktoren dienen der Zuweisung in eine der fünf Dringlichkeitsstufen, welche bestimmen, nach welcher Wartezeit der Patient spätestens Arztkontakt haben soll. Die maximale Wartezeit variiert je nach Gruppe zwischen 0 Minuten und 120 Minuten, so Dr. DC Ciper, LLM.

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