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Landgericht München I vom 06.09.2021 vom 06.09.21

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene Versteifung der LWK 3/4 nach subtotaler Spinalkanalstenose, 25.000,00 Euro, LG München I, Az.: 9 O 723/20

Chronologie:

Der Kläger litt an einer subtotalen Spinalkanalstenose und begab sich daher zwecks Vornahme einer Spondylodese in die Behandlung bei der Beklagten. Postoperativ wurde eine linksseitige Fußheberparese festgestallt, die eine weitergehende Operation erforderlich machte. Seither leidet der Kläger an neurologischen Defiziten und ist in seiner Beweglichkeit eingeschränkt. Der GdB liegt bei 70.

 

Verfahren:

Das Landgericht München I  hat zu dem Vorfall ein orthopädisches Sachverständigengutachten eingeholt. Im Ergebnis stellte der befasste Gutachter bereits die Indikation in Frage und verwies darauf, dass die geplante Operation nicht so vorgenommen worden sei, wie vereinbart. Das Gericht hat den Parteien daraufhin zur Vermeidung einer langwierigen weitergehenden Prozessdauer zu einer gütlichen Einigung über eine Pauschalsumme von 25.000,- Euro angeraten. Diesem Vergleichsvorschlag sind die Parteien nähergetreten.

 

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Aus prozessökonomischen Gründen bieten sich in Zweifelsfällen pauschale Entschädigungssummen in derartigen Fällen an, wie dem vorstehenden. Der abgeschlossene Vergleich entlastet die Gerichtsbarkeit und trägt zur Erzielung des Rechtsfriedens bei, stellen D.C.Mahr LLM und Dr DC Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht heraus.

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