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Landgericht München I vom 27.05.2020 vom 27.05.20

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene Operation nach rechtslateralem extraforaminalem Bandscheibenvorfall, LG München I, Az.: 9 O 6671/18

Chronologie:
Die Klägerin begab sich aufgrund chronischer Rückenschmerzen nach einem Bandscheibenvorfall in die Klinik der Beklagten. Dort wurde eine sogenannten operative "Aufpolsterung" der Bandscheiben vorgenommen. Postoperativ nahmen die Schmerzen bei der Klägerin deutlich zu.

Verfahren:
Das Landgericht München I hat zu dem Vorfall ein fachorthopädisches Gutachten eingeholt. Im Ergebnis stellte der befasste Sachverständige insbesondere heraus, dass der vorgenommene Eingriff nicht indiziert gewesen sei. Das Gericht hat den Parteien daraufhin einen Vergleich im deutlich vierstelligen Eurobereich vorgeschlagen, dem diese nähertraten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Neben dem Vorwurf der nicht indizierten Operation stellte der Gutachter auch eine nicht hinreichende Risikoaufklärung durch die Behandlerseite fest. Vorgerichtlich war der Versicherer der Beklagten leider nicht zu einer Regulierung bereit gewesen, so dass die Klägerin gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen musste, bemerken Rechtsanwälte D.C.Mahr LLM und Dr. D.C.Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht.

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