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Landgericht Münster vom 09.04.2018 vom 09.04.18

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Inkompletter Querschnitt nach HWS-Versteifung, 250.000,- Euro plus Feststeller, LG Münster, Az.: 111 O 25/14

Chronologie:
Die Klägerin begab sich aufgrund leichter Beschwerden im Nackenbereich in die Klinik der Beklagten, in der der zwischenzeitlich verstorbene Neurochirurg als Belegarzt die Operation vornahm. Anlässlich dieser Operation wurde ihr Nervenkanal so erheblich geschädigt, dass sie einen inkompletten Querschnitt, sowie Blasen- und Mastdarmstörung erlitt. In einem flankierend laufenden Strafverfahren konnte ermittelt werden, dass der Operateur an einer Alkoholerkrankung litt, dennoch untersagte die verklagte Klinik seine Tätigkeit nicht.

Verfahren:
In dem Zivilverfahren hat das Landgericht Münster ein neurochirurgisches Gutachten eingeholt, das bestätigte, dass die Operation bei der Klägerin gar nicht erforderlich war. Dem Belegkrankenhaus wurden überdies eklatante Organisationsverschulden vorgeworfen. Das Landgericht hat die Beklagten sodann zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 250.000,- Euro verurteilt. Ferner stellte das Gericht fest, dass die Beklagten auch zur Zahlung der weiteren materiellen Ansprüche verpflichtet seien, die einen Millionenbetrag ausmachen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der vorliegende Fall ist schon als spektakulär anzusehen und erlebte einen erheblichen Medienrummel. Betroffen waren zahlreiche Patienten/-innen des verstorbenen Neurochirurgen, die oftmals straf- und zivilrechtlich vorgingen. Über die Höhe der Gesamtentschädigung müssen die Prozessvertreter und die Versicherer der Beklagten nunmehr in Verhandlungen eintreten, stellen RA Marius B. Gilsbach LLM, sowie Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwälte für Medizinrecht fest.

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