Zum Hauptinhalt
Landgericht Münster vom 15.12.2020 vom 15.12.20

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Tod durch nicht diagnostiziertes Bronchialkarzinom, 35.000,- Euro; LG Münster, Az.: 108 O 57/15

Chronologie:
Die zwischenzeitlich verstorbene Patientin litt Anfang 2013 an einem länger anhaltenden Husten. Es wurde ein Röntgenbild des Thorax erhoben, welches ein unklares zentrales Infiltrat im Bereich des rechten Mittelfeldes zeigte. Ein weiterer CT-Befund schloss einen tumorösen Prozess nicht sicher aus. Es folgten röntgenologische Kontrollen, eine therapeutische Maßnahme erfolgte jedoch nicht. Erst, nachdem die Beeinträchtigungungen anhielten, begab sich die Patientin in eine pneumologische Fachklinik, wo mittels einer CT-Diagnostik ein Bronchialkarzinom festgestellt wurde, das bereits zu Metastasen geführt hatte. Die Patientin verstarb kurze Zeit später.

Verfahren:
Bereits vor dem Verfahren war die Gutachterkommission der zuständigen Ärztekammer mit dem Vorfall befasst und hatte im Ergebnis eine ärztliche Fehlleistung festgestellt. Dennoch war der Haftpflichtversicherer der Beklagten nicht bereit, in eine Regulierung einzutreten, so dass eine gerichtliche Inanspruchnahme erforderlich war. Nach Abschluss der Beweisaufnahme einigten sich die Parteien auf eine pauschale Regulierungssumme von 35.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Beim Vorliegen eines Befunderhebungsfehlers kehrt sich die Beweislast in einem Arzthaftungsprozess zu lasten der Behandlerseite um. Dementsprechend hätte der verklagte Radiologe beweisen müssen, dass der Krankheitsverlauf der verstorbenen Patientin derselbe gewesen wäre, wenn die Karzinomerkrankung frühzeitiger erkannt worden wäre. Einen entsprechenden Beweis kann er natürlich nicht erbringen, so dass der Prozess zugunsten des klagenden Ehemannes der verstorbenen Patientin entschieden wurde, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht heraus.

Erneute erhebliche Prozessniederlage im sogenannten Allergan-Komplex für ARAG SE vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 9a 141/23)

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 26.000 € Schmerzensgeld und monatliche Rentenzahlung durch Unfallversicherung nach Arbeitsunfall

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Geburtsschadensrecht: 2,5 Mio. Euro nach verspäteter Sectio mit Schwerstschäden

Weitere Prozesserfolge laden...

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Tod durch nicht diagnostiziertes Bronchialkarzinom, 35.000,- Euro; LG Münster, Az.: 108 O 57/15

Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Auswahl speichern
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (1)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen
Statistik (2)
Statistik Cookies tracken den Nutzer und das dazugehörige Surfverhalten um die Nutzererfahrung zu verbessern.
Cookies anzeigen