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Landgericht Neubrandenburg vom 15.05.2017 vom 15.05.17

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Bauchdeckenabszess nach Uterusruptur und Laparotomie, LG Neubrandenburg, Az.: 4 O 393/14

Chronologie:

Die Klägerin befand sich im August 2013 wegen akuter abdominaler Symptomatik in der siebten Schwangerschaftswoche in der Klinik der Beklagten. Es wurden eine Uterusruptur und ein akutes Abdomen diagnostiziert und behandelt. In der Folge litt die Klägerin über vermehrte Schmerzen. Da eine Besserung nicht eintrat, begab sie sich erneut in ärztliche Behandlung, wobei ein Bauchdeckenabszess nach Längsschnittlaparotomie und ein hämorrhagischer Schock  festgestellt wurden. Die Klägerin wirft der Beklagten die Nichteinhaltung der Hygienevorschriften vor, aus der sich postoperativ die Wundinfektion entwickelt hat.

Verfahren:

Das Landgericht Neubrandenburg hat den Vorfall mittels eines gynäkologischen Gutachtens hinterfragen lassen. Der Gutachter stellte u.a. heraus, dass bei derartigen Eingriffen eine Antibiotikaprophylaxe sinnvoll gewesen wäre. Entscheidend sei es auch, inwieweit tatsächlich bei der Klägerin eine Immunisierung eingetreten sei. Im Hinblick auf das für beide Parteien bestehende Restrisiko empfahl das Gericht sodann den Parteien zu einer gütlichen Einigung über eine Pauschale im vierstelligen Eurobereich, der diese nähertraten.

Anmerkungen:

Es ist für Patienten äußerst schwierig, die Nichteinhaltung von hinreichenden Hygienevorschriften erfolgreich anzugehen. Die Beweissituation ist für den Patienten insoweit ungünstig. In Fällen wie dem vorstehenden bietet sich in der Regel eine vergleichsweise Klärung an, meint der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C.Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

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