Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene frustrane PDA anlässlich Geburtsvorgang, LG Nürnberg-Fürth, Az.: 4 O 6332/17
Chronologie:
Die Klägerin sollte im Rahmen des Geburtsvoganges einer PDA unterzogen werden, die jedoch nach mehrfachen Versuchen erfolglos verblieb. In der Folge verspürte sie heftige Kopfschmerzen, die auf ein Liquorunterdrucksyndrom zurückzuführen waren. Der Behandlerseite werden Behandlungs- und Aufklärungsfehler vorgeworfen.
Verfahren:
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat den Vorfall gutachterlich hinterfragen lassen. Nachdem das zunächst eingeholte Sachverständigengutachten nicht zu einem eindeutigen Ergebnis kam, wurden weitere Ergänzungsgutachten erstellt. Nach Vorliegen dieser riet das Landgericht den Parteien zu einer gütlichen Einigung über rund 10.000,- Euro an. Diesem Vergleichsvorschlag sind die Parteien nähergetreten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Die Besonderheit in diesem Fall lag darin, dass es auf Beklagtenseite drei Parteien gab. Je komplizierter der Sachverhalt liegt und je mehr Akteure in ihn verwickelt sind, umso schwerer lässt sich auch eine eindeutige Zuordnung von ärztlichem Fehlverhalten und den erlittenen Schäden vornehmen. In derartigen Fällen kann ein Vergleich für die Betroffenen eine attraktive Alternative darstellen und führt zu einer schnelleren Erledigung, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. DC Ciper LLM.