Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Querschnittssyndrom und Blasen- und Mastdarmstörung nach Laminektomie, 150.000,- Euro, LG Osnabrück, Az.: 2 O 1018/19
Chronologie:
Die Klägerin litt unter Schmerzen im unteren Lendenwirbelbereich mit Ausstrahlung in die Beine und begab sich in die Behandlung bei der Beklagten, die eine Laminektomie vornahm. Postoperativ zeigte sich ein Querschnittssyndrom ab Th 9/10 und es traten Harnblasen- und Mastdarmfunktionsstörungen auf. Seit dem Vorfall ist die Klägerin auf einen Rollstuhl angewiesen.
Verfahren:
Bereits vor dem Verfahren hatte der MDK Niedersachsen/Bremen die Angelegenheit mittels eines neurochirugischen Gutachtens hinterfragt (Az: BHF-11253). Das Landgericht Osnabrück holte ebenfalls ein Fachgutachten ein. Beide Sachverständigen kamen im Ergebnis zu ärztlichen Fehlleistungen. So heißt es u.a., es sei als ein Kardinalfehler zu bewerten, dass am Operationstage verabsäumt worden war, ein CT anzufertigen. Aufgrund der klaren Konstatierungen hat das Gericht sodann den Parteien zu einer gütlichen Einigung über pauschal 150.000,- Euro angeraten. Der vergleichsweisen Klärung der Angelegenheit sind die Parteien sodann nähergetreten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.
Ausgenommen von dem Vergleich wurden die Kosten, die dadurch entstehen, dass rollstuhlbedingte Umbaumaßnahmen im Hause der Klägerin erforderlich werden. Über die Höhe dieser Beträge finden gegenwärtig zwischen den Prozessvertretern noch außergerichtliche Vergleichsgespräche statt. Drei Jahre nach dem streitgegenständlichen Vorfall erhält die geschädigte Patienten nunmehr einen angemessenen Ausgleich für ihren erlittenen Gesundheitsschaden stellen Rechtsanwälte D.C.Mahr, LLM und Dr D.C.Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht heraus.