Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene Entfernung einer medianen Halszyste, 10.000,- Euro, LG Osnabrück vom 28.06.2022
Chronologie:
Aufgrund anhaltender Beschwerden im Rachenbereich mit wiederkehrender Angina stellte sich die Klägerin beim Beklagten vor, der eine mediane Halszyste diagnostizierte und operativ entfernte. Postoperativ stellten sich Schmerzen und eine Infektion ein. Weitere operative Eingriffe wurden erforderlich. Es wird eine fehlerhafte operative Erstbehandlung vorgeworfen.
Verfahren:
Das Landgericht Osnabrück hat den Vorfall mittels eines HNO-Gutachtens fachmedizinisch hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der befasste Sachverständig insbesondere heraus, dass es einen Fehler darstelle, die mediane Halszyste nicht vollständig entfernt zu haben. Das Gericht hat den Parteien daraufhin einen Vergleichsvorschlag über rund 10.000,- Euro unterbreitet, dem diese nähertraten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.
Eine Besonderheit wies der vorliegende Sachverhalt insoweit auf, als dass einer der Zivilrichter eine Selbstablehnung wegen der Möglichkeit der Befangenheit nach § 48 ZPO angezeigt hatte, zumal er sich für einen gewissen Zeitraum lang in Behandlung beim Beklagten befunden habe. Die Kammer gab den Parteien Möglichkeit zur Stellungnahme, worauf diese verzichteten, so dass die Kammer per Beschluss feststellten, dass dieses Vorkommnis eine Ablehnung nicht rechtfertigen würde, da es nicht geeignet sei, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln. Im Ergebnis ist die Entschädigungssumme als angemessen anzusehen, meinen Rechtsanwälte D.C.Mahr LLM und Dr. DC Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht.