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Landgericht Osnabrück vom 23.04.2017 vom 23.04.17

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Tod nach Tumorrezidiv eines Gallenblasenkarzinoms, 30.000,- Euro, LG Osnabrück, 3 O 983/14

Chronologie:

Der zwischenzeitlich verstorbene Patient befand sich beim Beklagten zur Nachsorge eines Gallenblasenkarzinoms in Behandlung. Der Beklagte verkannte ein Tumorrezidiv hinter der Vena portae.

Verfahren:

Das Landgericht Osnabrück hat ein radiologisches Sachverständigengutachten eingeholt, das den Verdacht einer verspäteten Auswertung der CT-Aufnahmen bestätigte. Daraufhin verurteilte das Gericht den Beklagten zu einer Schadensumme von 30.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Da der Gutachter einen groben Behandlungsfehler konstatierte, kehrte sich die Beweislast in dieser Angelegenheit um und die Ehefrau des Patienten erhielt eine angemessene Entschädigung, stellt RA Dr. D.C. Ciper, LLM fest.

 

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 14.000 € Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Auswertung einer Röntgenaufnahme

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Verspätete Behandlung eines akuten Herzinfarktes mit Todesfolge, 1 Mio. Euro, Corte d'Appello di Trento, 97/2020 R.G.

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