Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Verspätete Sectio trotz Risikoschwangerschaft, 100.000,- Euro plus Feststeller, LG Paderborn, Az.: 4 O 186/19
Chronologie:
Bei der Mutter der Klägerin lag eine Risikoschwangerschaft vor. So traten dann auch anlässlich des Geburtsvorgangs Komplikationen ein, eine Notsectio war erforderlich. Aufgrund dieser kam es bei der Neugeborenen zu einer schweren Asphyxie und Anämie. Auch heute noch leidet die Klägerin unter anderem an einer Beinlängendifferenz mit Hüftkopfnekrose, sowie einer Niereninsuffizienz.
Verfahren:
Das Landgericht Paderborn hat den Vorfall mittels zweier fachmedizinischer Gutachten hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte sich ein Behandlungsfehler heraus, da eine Mikroblutuntersuchung fehlerhaft unterlassen wurde. Damit bestätigt der Sachverständige die bereits vorgerichtlich eingeholte Wertung des vom MDK der Krankenkasse involvierten Gutachters. Das Gericht hat die Beklagte sodann zur Zahlung von 100.000,- Euro verurteilt und zudem festgestellt, dass auch sämtliche weiteren materiellen Schäden von dieser zu ersetzen seien.
Anmerkungen von Ciper & Coll.
Der Haftpflichtversicherer der Beklagten hatte per 03.01.2019 noch lapidar konstatiert, eine Mikroblutuntersuchung sei nicht nötig gewesen und jegliche Haftung abgelehnt. Sämtliche involvierten Gutachter sahen das indes anders. Neben dem bereits zugesprochenen Schmerzensgeld von 100.000,- Euro wird die Beklagte nunmehr wegen der erlittenen Dauerschäden weitere materielle Schäden im deutlich sechsstelligen Bereich zu zahlen haben, stellen Rechtsanwälte und Fachanwälte für Medizinrecht DC Mahr LLM und Dr DC Ciper LLM klar.