Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Duraverletzung und Meningitis anlässlich Spinalkanaloperation, 40.000,- Euro, LG Paderborn, Az.: 4 O 20/19
Chronologie:
Der Kläger litt unter anhaltenden Rückenschmerzen und begab sich in das Haus der Beklagten zwecks Operation an der Lendenwirbelsäule. Anlässlich dieser Operation kam es zur Schädigung des Spinalkanals, wobei Liquorflüssigkeit austrat, mit der Folge einer Meningitis. Der Kläger litt postoperativ unter erheblichen Schmerzen. Auch psychisch waren die Folgen für den Kläger sehr belastend.
Verfahren:
Das Landgericht Paderborn hat zu dem Vorfall ein fachmedizinisches Gutachten eingeholt, das im Ergebnis den Vorwurf der Fehlerhaftigkeit bestätigte. Als kausale Folge bewertet der Gutachter den Eintritt der Meningitis mit den hieraus resultierenden Gesundheitsschäden. Das Gericht hat den Parteien sodann einen Vergleich über 40.000,- Euro vorgeschlagen, dem diese nähertraten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Wie so oft in Arzthaftungsangelegenheiten war für den Kläger eine außergerichtliche Klärung nicht zu erzielen. In solchen Fällen bleibt geschädigten Patienten nichts Weiteres übrig, als gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies führt in der Regel zur Belastung der Gerichtsbarkeit und erhöht für alle Beteiligten den Aufwand, die Kosten und Emotionalität. Eine zügige und angemessene Regulierung im Vorfeld einer Klage wäre daher in diesem Fall sinnvoll gewesen, meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. D.C.Ciper LLM.