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Landgericht Potsdam - vom 02.10.2017 vom 02.10.17

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlbehandelte Unterschenkelfraktur mittels Osteosynthese, LG Potsdam, Az. 11 O 158/12

Chronologie:
Die Klägerin zog sich eine sprunggelenksnahe Fraktur des rechten Unterschenkels zu, die zweiseitig osteosynthetisch versorgt wurde. Nach Belastungsfreigabe kam es zum Implantatversagen und dadurch zu einem massiven Sturz. Die zu frühe Belastungsfreigabe resultierte daraus, dass der beklagte Arzt die angefertigten Röntgenbilder nicht dem Facharztstandard entsprechend korrekt auswertete. Wäre das gemacht worden, hätte der Arzt erkannt, dass eine Knochenheilung nicht eingetreten war und keinesfalls eine Vollbelastung angeordnet werden durfte.

Verfahren:
Das Landgericht Potsdam hat den Vorfall mittels sachverständiger Hilfe aufarbeiten lassen. Im Rahmen der Beweisaufnahme gelang es dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt Daniel C. Mahr, LLM, eine hohe Abfindungssumme zu erzielen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In Arzthaftungsprozessen holen Gerichte grundsätzlich fachmedizinische Gutachten ein, da die befassten Richter nicht über die adäquate fachmedizinische Kompetenz verfügen, einen medizinischen Sachverhalt selber zu bewerten. Kommt der Sachverständige im Ergebnis zu einer Fehlbehandlung, schlagen Gerichte sodann gerne eine vergleichsweise Klärung vor, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen, so wie hier, meint Rechtsanwalt Daniel Mahr LLM.

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