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Landgericht Potsdam vom 13.03.2020 vom 13.03.20

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene Implantation einer zementierten bikondylären Oberflächenersatzprothese am Kniegelenk, 60.000,- Euro, LG Potsdam, Az.: 11 O 232/17

Chronologie:
Die Klägerin litt an einer primären Gonarthrose rechts und begab sich daher in die Klinik der Beklagten. Dort erfolgte eine Implantation einer Knie-TEP. Postoperativ traten erhebliche Komplikationen auf, insbesondere Schmerzen und Bewegungseinschränkungen. Umfangreiche Nachbehandlungen sind erforderlich.

Verfahren:
Das Landgericht Potsdam hat den Vorfall mittels eines orthopädisch-unfallchirurgischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der befasste Gutachter klare Behandlungsfehler fest, unter anderem, so der Mediziner, stelle es einen Verstoß gegen den ärztlichen Standard dar, dass trotz des erhöhten CRP-Wertes gleichwohl operiert wurde. Das Gericht hat den Parteien daraufhin einen Vergleich über pauschal 60.000,- Euro vorgeschlagen, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Vorgerichtlich sind die Prozessvertreter der Klägerin an den Haftpflichtversicherer der Beklagten herangetreten und haben diesen zur Regulierung aufgefordert. Mit Schreiben vom 2. Juni 2017 hieß es dann durch diesen lapidar, Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler könnten dem Behandlungsverlauf nicht entnommen werden. Das sehen der gerichtlich bestellte Gutachter, das Landgericht Hamburg, die Prozessvertreter der Klägerin und nicht zuletzt auch diese selber dann doch ganz anders, und das zu recht, wie sich herausgestellt hat, konstatieren RA D.C. Mahr LLM und RA Dr D.C.Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht.

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