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Landgericht Potsdam vom 15.06.2022 vom 15.06.22

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Medizinrecht: Kapselfibrose nach Brustimplantation mit partieller Kapsulektomie, 30.000,- Euro, LG Potsdam, 11. O 30/20

Chronologie:

Die Klägerin ließ sich in 2012 zwecks Brustvergrößerung Brustimplantate mit 610 ml Volumen einsetzen. Postoperativ entwickelten sich eine Entzündung und eine Kapselfibrose in Ausprägung der Baker-Stufe 4, die mittels Kapsulektomie operativ behandelt wurde. Anstatt jedoch die Kapseln vollständig zu entfernen, erfolgte lediglich eine partielle Entfernung. In der weiteren Folge entwickelten sich Schmerzen, sowie Narben, die eine Narbenkorrektur erforderlich machten.

Verfahren:

Das Landgericht Potsdam hat den Vorfall mittels eines Plastisch-chirurgischen Sachverständigengutachtens fachmedizinisch abklären lassen. Im Ergebnis stellte der Gutachter eine nicht lege artis Behandlung der Beklagten heraus, woraufhin das Gericht den Parteien einen Vergleich über eine Gesamtposition von rund 30.000,- Euro anriet. Diesem Vergleich sind die Parteien nähergetreten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Brustimplantationen bergen, wie jede andere Operation auch, ein gewisses Risiko. Es können in der Folge Kapselfibrosen eintreten, Implantatsbrüche, oder -risse, schlimmstenfalls sind die eingesetzten Implantate sogar krebsauslösend und müssen vom Markt genommen werden. Die in Deutschland in solchen Fällen ausgeurteilten Schadensummen bewegen sich in der Regel im unteren, oder mittleren fünfstelligen Eurobereich. Klagen die Betroffenen indes vor anglo-amerikanischen Gerichten können die Ansprüche deutlich höher ausfallen, so Rechtsanwalt Dr. DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

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