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Landgericht Potsdam vom 21.01.2020 vom 21.01.20

Personenschadenrecht, Schmerzensgeldrecht: Hundebiss bei Kleinkind, LG Potsdam, Az.: 4 O 146/19

Chronologie:
Die einjährige Klägerin befand sich mit ihren Eltern zu Besuch bei der Beklagten und krabbelte auf der Terrasse herum. Der Hund der Beklagten, eine Englische Bulldogge, biss der Klägerin in die Nase, woraufhin diese in ein Krankenhaus verbracht wurde. Es verblieb eine Narbe.

Verfahren:
Das Landgericht Potsdam hat den Parteien aufgrund der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage zunächst angeraten, sich vergleichsweise zu einigen, worauf sich diese aber nicht einließen. Daraufhin verurteilte das Gericht die Beklagte zur Zahlung von Schmerzensgeld und stellte zudem fest, dass die Beklagte auch für alle weiteren materiellen Schäden, die aus dem Hundebiss resultieren, aufzukommen habe. Die Gesamtschadenposition liegt im vierstelligen Eurobereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Gesundheitsschäden durch Hundebisse kommen immer wieder vor, auch in denjenigen Fällen, in denen dieses zuvor gar nicht absehbar war. In seltenen Fällen sind die eingetretenen Schäden deutlich schwerwiegender, als bei dem vorstehenden Fall, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C.Mahr LLM klar.

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