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Landgericht Regensburg vom 23.06.2018 vom 23.06.18

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Schlaganfall durch Fehllage eines zentralen Venenkatheders, 40.000,- Euro, LG Regensburg vom 23.06.2018, Az.: 4 O 1718/14 (1)

Chronologie:
Der Kläger befand sich aufgrund eines Darmverschlusses seit 2013 regelmäßig in Behandlung im Krankenhaus der Beklagten. Im Februar 2014 sollte ihm ein ZVK in die Vene des Halses gelegt werden, welcher jedoch fälschlicherweise in die Arterie gelegt wurde. Am Tag des Eingriffs überprüften die Mediziner nicht die richtige Lage dieses Katheders. Erst einige Tage später bemerkten sie die Fehllage und rieten ihm zu einer operativen Entfernung an. Postoperativ kam es zu einem Schlaganfall. Als Folge kam es zu einer Lähmung der rechten Körperhälfte sowie erheblichen Sprachstörungen des Klägers, unter denen er auch heute noch leidet.

Verfahren:
Der vom Landgericht Regensburg befasste Gutachter hat im Ergebnis die Fehlerhaftigkeit der Behandlung im Hause der Beklagten bestätigt. Die Parteien einigten sich sodann auf Vorschlag des Gerichtes auf eine pauschale Entschädigungssumme von 40.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In der medizinischen Praxis kommt es immer wieder vor, dass Schlaganfälle zu spät diagnostiziert werden. In solchen Fällen drohen dem Betroffenen schwere Folgeschädigungen, die nicht mehr rückgängig zu machen sind, beziehungsweise sich nur wenig verbessern. Denn oftmals bietet sich unmittelbar nach einem Schlaganfall mit einem Zeitfenster von einigen Stunden eine sogenannte Lyse-Therapie an. In der vorliegenden Sache handelt es sich indes nicht um eine verspätete Diagnose, sondern die Ursache für den Eintritt des Schlaganfalles wurde durch die Medizinerseite gesetzt, so dass dem geschädigten Patienten nun eine angemessene Entschädigung in der verglichenen Summe zusteht, meint die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht.

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