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Landgericht Rostock vom 07.02.2020 vom 07.02.20

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Multiorganversagen nach laparoskopischer Cholezystektomie, 12.000,- Euro, LG Rostock, Az.: 10 O 297/19

Chronologie:
Der zwischenzeitlich verstorbene Patient wurde aufgrund von Oberbauchschmerzen und Fieberschüben bei der Beklagten stationär aufgenommen. Die Mediziner diagnostizierten eine hydropische Gallenblase und Steine in den Gallenwegen, die sie operativ behandelten. Postoperativ kam es zu einem massiven Anstieg der Transaminasen, einem Verschluss der rechten Leberarterie, sowie akutem Nierenversagen, woraufhin der Patient sodann verstarb. Die Erben verfolgen gerichtlich die Ansprüche des Verstorbenen.

Verfahren:
Bereits vor dem Verfahren am Landgericht Rostock war die Schlichtungsstelle der norddeutschen Ärztekammern (Az. 3942/16) und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Mecklenburg-Vorpommern mit der Sache befasst gewesen (Az. 428370). Beide Stellen kamen im Ergebnis zu der Konstatierung einer nicht lege artis Behandlung, so dass das Landgericht auf die Einholung eines weiteren Gutachtens verzichtete und den Parteien zu einem Vergleich über 12.000,- Euro anriet, den diese akzeptierten.

Anmerkung von Ciper & Coll.:
Der Versicherer der Beklagten hatte vorgerichtlich lediglich eine Abfindungssumme von 7.500,- Euro angeboten. Hiermit waren die Erben nicht einverstanden und konnten nun mittels gerichtlicher Hilfe eine deutlich höhere Vergleichssumme erzielen, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C.Mahr, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.

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