Zum Hauptinhalt
Landgericht Rostock vom 09.04.2019 vom 08.04.19

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlbehandelte Sprunggelenksluxationsfraktur, LG Rostock, Az.: 10 O 640/16

Chronologie:
Die Klägerin zog sich durch einen Sturz eine Sprunggelenksfraktur zu und begab sich in das Krankenhaus der Beklagten, die die Fraktur operativ behandelten. Postoperativ stellten sich weitere Beschwerden ein, die den Beklagten als Folge einer Fehlbehandlung angelastet wurden.

Verfahren:
Das Landgericht Rostock hat den Vorfall umfangreich mittels eines fachmedizinischen Sachverständigengutachtens verifizieren lassen. In der mündlichen Verhandlung konfrontierte das Gericht den Gutachter damit, dass seine Expertise zahlreiche Fragen offen ließe, die sodann erörtert werden mussten. Im Ergebnis stellte das Gericht Aufklärungsmängel fest und riet den Parteien zu einem Vergleich im deutlich vierstelligen Bereich, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In Arzthaftungsprozessen kommt es immer wieder vor, dass trotz eines vom Gericht in Auftrag gegebenen Gutachtens, das negativ für den Patienten ausgeht, es dennoch zu einem Vergleich kommt, so wie hier. Oft liegt das an qualifiziert besetzten Arzthaftungskammern oder -senaten, die sich nicht einfach mit den schriftlichen Ausführungen zufrieden geben, meint der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 60.000,00 € Schmerzensgeld nach unnötigem Wechsel einer intakten Hüftprothese

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Läsion im Schulterbereich nach Mobilisation durch Beklagten

ARAG SE erleidet einmal mehr Prozessschlappe vor OLG Düsseldorf, Az. I - 4 U 127/24, 40.000,00 Euro

Weitere Prozesserfolge laden...

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlbehandelte Sprunggelenksluxationsfraktur, LG Rostock, Az.: 10 O 640/16

Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Auswahl speichern
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (1)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen
Statistik (2)
Statistik Cookies tracken den Nutzer und das dazugehörige Surfverhalten um die Nutzererfahrung zu verbessern.
Cookies anzeigen