Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlbehandelte Sprunggelenksluxationsfraktur, LG Rostock, Az.: 10 O 640/16
Chronologie:
Die Klägerin zog sich durch einen Sturz eine Sprunggelenksfraktur zu und begab sich in das Krankenhaus der Beklagten, die die Fraktur operativ behandelten. Postoperativ stellten sich weitere Beschwerden ein, die den Beklagten als Folge einer Fehlbehandlung angelastet wurden.
Verfahren:
Das Landgericht Rostock hat den Vorfall umfangreich mittels eines fachmedizinischen Sachverständigengutachtens verifizieren lassen. In der mündlichen Verhandlung konfrontierte das Gericht den Gutachter damit, dass seine Expertise zahlreiche Fragen offen ließe, die sodann erörtert werden mussten. Im Ergebnis stellte das Gericht Aufklärungsmängel fest und riet den Parteien zu einem Vergleich im deutlich vierstelligen Bereich, den diese akzeptierten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In Arzthaftungsprozessen kommt es immer wieder vor, dass trotz eines vom Gericht in Auftrag gegebenen Gutachtens, das negativ für den Patienten ausgeht, es dennoch zu einem Vergleich kommt, so wie hier. Oft liegt das an qualifiziert besetzten Arzthaftungskammern oder -senaten, die sich nicht einfach mit den schriftlichen Ausführungen zufrieden geben, meint der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.