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Landgericht Saarbrücken vom 21.12.2020 vom 21.12.20

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Operative Entfernung eines Papilloms anstatt Mammakarzinoms, LG Saarbrücken; Az. 16 O 157/18

Chronologie:
Bei der Klägerin wurde im Rahmen eines Mammographie-Screenings ein Karzinomherd entdeckt, der entfernt werden sollte. Stattdessen wurde nachfolgend ein intraduktales, teils sklerosiertes Papillom entfernt. Es war eine Revisionsoperation erforderlich, um den Fehler zu beheben.

Verfahren:
Das Landgericht Saarbrücken hat den Vorfall mittels eines fachmedizinischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Insbesondere konstatierte der befasste Gutachter, dass vor der Operation eine Clipeinlage angemessen gewesen wäre. Die Clipeinlage zur Reproduzierbarkeit der Lokalisation eines Mammakarzinoms erleichter dem Operateur die präoperative Markierung des zu exzidierenden Befundes. Das Gericht hat die Ausführungen gewürdigt und den Parteien zur Vermeidung einer weiteren umfangreichen Beweisaufnahme zu einem Vergleich angeraten, dem diese nähertraten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Verspätete Karzinomdiagnosen können zu fatalen Folgen führen, aber auch eine verzögerte adäquate Behandlung mittels Exzision. In einem solchen Falle sprechen Gerichte auch Ansprüche im sechsstelligen Eurobereich zu, wozu es im vorliegenden Fall nicht kommen musste. Der in dieser Sache abgeschlossene Vergleich ist als angemessen anzusehen und entlastet die Gerichtsbarkeit, merken Rechtsanwälte Tobias Freymann und Dr D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht an.

Erneute erhebliche Prozessniederlage im sogenannten Allergan-Komplex für ARAG SE vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 9a 141/23)

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 26.000 € Schmerzensgeld und monatliche Rentenzahlung durch Unfallversicherung nach Arbeitsunfall

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Geburtsschadensrecht: 2,5 Mio. Euro nach verspäteter Sectio mit Schwerstschäden

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