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Landgericht Stuttgart vom 02.11.2017 vom 02.11.17

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Arterienverletzung anlässlich Kryoablation der Pulmonalvenen, LG Stuttgart, Az.: 15 O 158/16

Chronologie:
Die Klägerin litt an Vorhofflimmern und begab sich in die Klinik der Beklagten, wo eine Kryoablation vorgenommen wurde. Hierbei kam es durch Fehlpositionierung des Katheters zu einer arteriellen Blutung, die eine Notoperation erforderlich machte. Seit dem Vorfall leidet die Klägerin unter diversen gesundheitlichen Problemen.

Verfahren:
Das Landgericht Stuttgart hatte zunächst eine Güteverhandlung vorgenommen und intensiv geprüft, ob die Klägerin über die entsprechenden Risiken hinreichend aufgeklärt worden ist. Im Ergebnis schlug das Gericht sodann den Parteien eine gütliche Einigung über eine Summe im vierstelligen Eurobereich vor, die nicht zustande kam. Nach umfangreicher weiterer Beweisaufnahme schlug das Landgericht nunmehr nochmals eine vergleichsweise Einigung über einen vierstelligen Betrag an.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Nur recht selten holen Gerichte in Arzthaftungsprozessen keine Gutachten ein. Nachdem der vom Gericht ursprünglich vorgeschlagene Vergleich jedoch nicht zustande kam, musste das Gericht eine weitere umfassende Beweisaufnahme vornehmen und hat den Parteien nunmehr erneut zu einer gütlichen Einigung angeraten. Insofern diese nicht zustande kommt, wird es wohl zu einem Rechtsmittelverfahren vor dem OLG Stuttgart kommen, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.

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