Schmerzensgeldrecht - Personenschadenrecht: Schwere Speiseröhrenverätzungen anlässlich Restaurantbesuch, 30.000,- Euro, LG Stuttgart, Az. 26 O 521/20
Chronologie:
Die Klägerin bekam anlässlich eines Restaurantbesuches einen Schluckauf und erbat vom Bedienungsperson ein Gläschen Essig, das ihr als Hausmittel bekannt war. Anstelle von Speiseessig wurde ihr ein Glas mit einer hochkonzentrierten Essigsäure mit einer Massenkonzentration von 77,5 Prozent serviert, was sie in einem Zug austrank. Die Klägerin erlitt hierdurch Magen- und Speiseröhrenverätzungen und musste fünf Tage lang stationär behandelt werden.
Verfahren:
Das Landgericht Stuttgart hat der Klägerin ein Schmerzensgeld von 10.000,- Euro zugesprochen, sowie festgestellt, dass die Beklagte auch verpflichtet ist, sämtliche weiteren materiellen Kosten für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen. Dadurch, dass die Beklagte der Klägerin eine im unverdünnten Zustand ungenießbare Flüssigkeit zum Verzehr servierte, hat sie den Körper und die Gesundheit der Klägerin in Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verletzt. Als Schäden hat der befasste Sachverständige unter anderem eine mehr als ein Jahr andauernde beidseitige Anosmie sowie Schädigung des Nasen- und Nasennebenhöhenepithels festgestellt. Einen Teilbetrag hatte die schädigende Beklagte bereits im Vorfeld des Verfahrens an die Klägerin gezahlt.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Derartige Sorgfaltspflichtverletzungen stellen in der Gastronomie eine seltene Ausnahme dar. Erklärbar sind diese im vorliegenden Fall lediglich mit der verkannten Verwechslung von Essig mit der so konkret bezeichneten "Essig-Säure". Bei der Verkettung von einigen ungünstigen Umständen und einer vorwerfbaren Unaufmerksamkeit sind solche Vorkommnisse nicht aus der Welt zu schaffen, konstatieren Rechtsanwälte D.C.Mahr LLM und Dr. DC Ciper LLM.