Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Einseitige Erblindung nach fehlerhaftem operativem Eingriff, LG Stuttgart, Az. 15 O 268/22
Chronologie:
Aufgrund von Wasseransammlungen im rechten Auge unterzog sich die Klägerin 2019 eines operativen Eingriffs. Unmittelbar nach dem Eingriff litt die Klägerin unter starken Schmerzen. Der Beklagte tat dies als belanglos ab und riet ihr, Schmerzmittel einzunehmen. Drei Tage nach der ursprünglichen Operation musste die Klägerin notfallmäßig erneut operiert werden. Zu dem Zeitpunkt waren bereits Bakterien in die Sehzellen eingedrungen und hatten diese größtenteils zerstört. Das Augenlicht auf dem rechten Auge der Klägerin konnte nicht mehr gerettet werden.
Verfahren:
Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage schlug das Gericht den Parteien eine gütliche Einigung vor. Der Streitwert wurde auf 145.000,00€ festgesetzt.
Anmerkung von Ciper & Coll.:
Rund drei Jahre nach dem streitgegenständlichen Vorfall steht nun in Kürze die Beendigung des gerichtlichen Verfahrens bevor. Die Parteien haben noch einige Wochen Zeit, dem vom Gericht unterbreiteten Vergleichsvorschlag näherzutreten. Mit der Annahme des Vergleiches ersparen sich alle Beteiligten eine weitere eventuell umfangreiche Beweisaufnahme, so Dr. DC Ciper LLM.