Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Frozen Shoulder nach Impingement Syndrom Operation, LG Stuttgart, Az.: 15 O 294/16
Chronologie:
Die Klägerin begab sich Ende 2015 aufgrund eines Impingement Syndroms der rechten Schulter in die Klinik der Beklagten. Postoperativ traten Beschwerden auf. Ein Neurologe stellte fest, dass eine inkomplette Schädigung des Plexus brachialis oder mehrerer peripherer Nerven gegeben sei. Auffällig seien zudem die erhebliche Einschränkung der Beweglichkeit, sowie die andauernde Schmerzhaftigkeit. Noch heute ist die Klägerin in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt.
Verfahren:
Das Landgericht Stuttgart hat zu dem Vorfall ein fachmedizinisches Gutachten in Auftrag gegeben, das im Ergebnis konstatierte, dass zumindest die präoperative Aufklärung im Hinblick auf eine mögliche Nervverletzung unzureichend war. Das Gericht hat den Parteien sodann einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Die zu zahlenden Kosten der Beklagtenseite liegen im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Arzthaftungsprozesse gewinnt ein Patient häufig nicht deshalb, weil ein gerichtlicher Gutachter eine fehlerhafte Behandlung konstatiert, sondern weil er eine fehlerhafte Risikoaufklärung feststellt. In solchen Fällen sind die Konsequenzen im Grunde die gleichen: Der Patient ist nicht in der Beweispflicht, sondern die Behandlerseite. Im Ergebnis hat der Patient daher "bessere Karten", so wie im vorliegenden Fall, meint die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht.