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Landgericht Stuttgart vom 24.04.2018 vom 24.04.18

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Nervenschädigung durch fehlerhafte Implantation eines Implanon-Hormonstäbchens, LG Stuttgart, Az. 15 O 67/17

Chronologie:
Die Klägerin begab sich in die Behandlung der Beklagten zwecks Schwangerschaftsverhütung. Die Beklagte setzte ein Implanon-Hormonstäbchen ein, eine Aufklärung über Risiken erfolgte allerdings nicht. Beim Einsetzen wurde der Nervus medianus verletzt. Seither leidet die Klägerin unter einer Gefühlsstörung, Taubheit der Finger 1 bis 3 links sowie einer Hand- bzw. Fingerschwächung.

Verfahren:
Das Landgericht Stuttgart hat den Parteien aufgrund der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage einen Vergleich vorgeschlagen. Dieser kann von beiden Seiten noch widerrufen werden.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Sollte der Vergleich nicht zustandekommen, wird das Landgericht Stuttgart in eine umfassende Beweisaufnahme übergehen und ein fachmedizinisches Gutachten einholen, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist fest.

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 78.000,00 € Schmerzensgeld nach Verwechslung einer Sehnenruptur mit einem Muskelfaserriss

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Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Versäumnis der weiteren Befunderhebung durch 3 verschiedene Ärzte führt zu Tod des Erblassers

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Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Nervenschädigung durch fehlerhafte Implantation eines Implanon-Hormonstäbchens, LG Stuttgart, Az. 15 O 67/17

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