Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Verspätete Lysetherapie nach schwerem Schlaganfall, 1.200.000,- Euro, LG Trier, Az.: 4 O 227/17
Chronologie:
Der Kläger litt in 2016 unter anderem an Dysästhesien und Ruheschmerzen im rechten Unterarm und in der rechten Hand. Er stellte sich bei der Beklagten vor, wo zunächst eine Doppler-Sonographie vorgenommen wurde. In der Folge stellten sich weitere Symptome ein, wie ein Flackern am rechten Auge und Sprachstörungen. Die Beklagte diagnostizierte den neurologischen Befund als unauffällig. Anlässlich der Entlassung aus der Klinik der Beklagten brach er in der Eingangshalle zusammen und verlor das Bewusstsein. Es wurde ein M1-Verschluss der Arteria cerebri media linksseitig festgestellt, mithin ein schwerer Schlaganfall. Es wird eine verzögerte Einleitung einer Lysetherapie vorgeworfen. Seit dem Vorfall ist der Kläger gesundheitlich schwer geschädigt, leidet unter einer Halbseitenlähmung und kann seiner Berufstätigkeit nicht mehr nachgehen.
Verfahren:
Das Landgericht Trier hat den Vorfall mittels eines neurologischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Der befasste Gutachter stellte im Ergebnis fest, dass die Diagnose eines Schlaganfalles bereits um ca. 2,5 Stunden früher hätte gestellt werden können, wenn unverzüglich nach dem Zusammenbruch eine CT-Angiographie vorgenommen worden wäre. Diese Verzögerung führte zu einer verspäteten Lysetherapie mit deutlich höheren Heilungschancen. Das Versäumnis wertet der Gutachter als grob fehlerhaft, da es schlechterdings nicht nachvollziehbar ist und nicht unterlaufen darf. Das Landgericht Trier hat aufgrund der Eindeutigkeit der Konstatierungen ein Grundurteil erlassen, wonach festgestellt wird, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche aus der fehlerhaften Behandlung resultierenden Schäden für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen. Die bislang geltend gemachten Ansprüche liegen bei 1,2 Mio. Euro, wobei die Zukunftsschäden noch einer weiteren Spezifizierung bedürfen, zumal der Kläger seiner Berufstätigkeit nicht mehr nachkommen kann und dauerhaft pflegebedürftig sein wird.
Anmerkungen von Ciper & Coll.
Die Parteien werden nun in außergerichtliche Verhandlungen treten, um eine angemessene Regulierung für die erheblichen Gesundheitsschäden zu erzielen, die im deutlich siebenstelligen Bereich liegen wird. Der vorliegende Fall zeigt einmal mehr auf, wie wichtig eine schnelle Reaktion bei Vorliegen von Schlaganfallsymptomen geboten ist. Für die sodann mögliche Lysetherapie besteht nur ein kurzes Zeitfenster von einigen Stunden. Wird dieses überschritten, treten irreversible neurologische Gesundheitsschäden ein, stellt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr DC Ciper LLM klar.