Zum Hauptinhalt
Landgericht Trier vom 26.03.2019 vom 25.03.19

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Multiorganversagen nach verspäteter Diagnose einer Sepsis, 30.000,- Euro, LG Trier, Az.: 4 O 236/18

Chronologie:
Der zwischenzeitlich verstorbene Patient litt an einem Rektumkarzinom. Im März 2016 wurde bei ihm eine laparoskopisch assistierte Rektumresektion vorgenommen. Postoperativ entwickelte sich eine Sepsis, die zu spät erkannt wurde. Der Patient verstarb in der Folge an einem Multiorganversagen.

Verfahren:
Im Vorfeld des Verfahrens war bereits der Schlichtungsausschuss der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz mit dem Vorfall befasst und hatte eine Fehlerhaftigkeit konstatiert. Unter Berücksichtigung dieses Schlichtungsverfahrens schlug das Landgericht Trier den Parteien einen Vergleich über pauschal 30.000,- Euro vor, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Im Vorfeld des Prozesses war die Beklagtenseite nicht zu einer Regulierung bereit gewesen, so dass gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden musste, mit dem erfreulichen Ausgang für die Erben des Verstorbenen, stellt Rechtsanwältin Agnes Szlachecki heraus.

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 60.000,00 € Schmerzensgeld nach unnötigem Wechsel einer intakten Hüftprothese

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Läsion im Schulterbereich nach Mobilisation durch Beklagten

ARAG SE erleidet einmal mehr Prozessschlappe vor OLG Düsseldorf, Az. I - 4 U 127/24, 40.000,00 Euro

Weitere Prozesserfolge laden...

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Multiorganversagen nach verspäteter Diagnose einer Sepsis, 30.000,- Euro, LG Trier, Az.: 4 O 236/18

Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Auswahl speichern
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (1)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen
Statistik (2)
Statistik Cookies tracken den Nutzer und das dazugehörige Surfverhalten um die Nutzererfahrung zu verbessern.
Cookies anzeigen