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Landgericht Trier vom 26.03.2019 vom 25.03.19

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Multiorganversagen nach verspäteter Diagnose einer Sepsis, 30.000,- Euro, LG Trier, Az.: 4 O 236/18

Chronologie:
Der zwischenzeitlich verstorbene Patient litt an einem Rektumkarzinom. Im März 2016 wurde bei ihm eine laparoskopisch assistierte Rektumresektion vorgenommen. Postoperativ entwickelte sich eine Sepsis, die zu spät erkannt wurde. Der Patient verstarb in der Folge an einem Multiorganversagen.

Verfahren:
Im Vorfeld des Verfahrens war bereits der Schlichtungsausschuss der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz mit dem Vorfall befasst und hatte eine Fehlerhaftigkeit konstatiert. Unter Berücksichtigung dieses Schlichtungsverfahrens schlug das Landgericht Trier den Parteien einen Vergleich über pauschal 30.000,- Euro vor, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Im Vorfeld des Prozesses war die Beklagtenseite nicht zu einer Regulierung bereit gewesen, so dass gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden musste, mit dem erfreulichen Ausgang für die Erben des Verstorbenen, stellt Rechtsanwältin Agnes Szlachecki heraus.

Erneute erhebliche Prozessniederlage im sogenannten Allergan-Komplex für ARAG SE vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 9a 141/23)

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 26.000 € Schmerzensgeld und monatliche Rentenzahlung durch Unfallversicherung nach Arbeitsunfall

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Geburtsschadensrecht: 2,5 Mio. Euro nach verspäteter Sectio mit Schwerstschäden

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Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Multiorganversagen nach verspäteter Diagnose einer Sepsis, 30.000,- Euro, LG Trier, Az.: 4 O 236/18

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