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Landgericht Trier vom 21.05.2021 vom 22.05.21

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fahrlässige Tötung durch Durchstoßen der Pleurakuppe und Punktion der Arm-Hals-Vene einer Jugendlichen, 50.000,- Euro, LG Trier, 4 O 495/15

Chronologie:
Die zum Zeitpunkt des Vorfalles 19-jährige Patientin begab sich wegen Erkältungssymptomen und Kreislaufbeschwerden Ende 2012 in die Behandlung des Beklagten, der ein Pneumothorax vermutete und eine Thoraxdrainage vornahm. Der Zustand der Patientin verschlechterte sich jedoch zunehmend, so dass der Beklagte eine weitere Thoraxdrainage vornahm, bei der er mit dem Trokar versehentlich die Pleurakuppe durchstieß und die Arm- Hals- Vene punktierte, was sodann ursächlich für den Verblutungstod der Patientin war.

Verfahren:
Der bereits neun Jahre zurückliegende Vorfall wurde zunächst strafrechtlich hinterfragt und der Beklagte zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt (LG Trier, Az. 4 KLs 8044 Js 209/13 (2). Die befasste Strafkammer hatte sich eingehend mit den Geschehnissen befasst und war zum Ergebnis gekommen, dass die Fehlbehandlung des Beklagten den Tod der Patientin kausal verursacht hatte. In dem sich nunmehr anschließenden Zivilverfahren hatte die Kammer das Verfahren zunächst bis zum Abschluss des Strafverfahrens zum Ruhen gebracht und schloss sich im Ergebnis den Wertungen der mit dem Vorfall involvierten fachmedizinischen Sachverständigen an. Insgesamt schlug die Kammer sodann den Parteien eine gütliche Einigung über einen Betrag von rund 50.000,- Euro vor.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Nur in seltenen Fällen kommt es in arzthaftungsrechtlichen Fällen auch zu einer strafrechtlichen Verurteilung der beteiligten Mediziner. Gerade in den Fällen, in denen das Fehlverhalten als grob bewertet wird und zu derart tragischen Folgen wie in dem vorliegenden Fall führt, sind die nahen Angehörigen einer verstorbenen Person eher gewillt, auch noch die Staatsanwaltschaft zu involvieren, wenn diese nicht aufgrund der Gesamtumstände bereits von sich aus aktiv wird, stellen Rechtsanwälte und Fachanwälte für Medizinrecht D.C.Mahr LLM und Dr DC Ciper LLM heraus.

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