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Landgericht Trier vom 26.08.2019 vom 26.08.19

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlerhafte Implantation einer Hüft - TEP, 30.000,- Euro, LG Trier, Az.: 4 O 45/15

Chronologie:
Die Klägerin befand sich in 2014 in der Klinik der Beklagten zwecks Vornahme einer Hüftoperation. Postoperativ traten Komplikationen auf. Es kam zu mehreren Luxationen. Seither leidet die Klägerin erheblich unter Schmerzen und Bewegungseinschränkungen.

Verfahren:
Das Verfahren wurde zunächst beim hiesigen Gericht geführt. Die Prozessvertreter der Klägerin hatten bereits hier auf massive und grobe Behandlungsfehler, sowie Aufklärungsfehler der Behandlerseite hingewiesen und diese substantiiert vorgetragen. Dennoch wies das Landgericht Trier die Klage im Juni 2017 als sachlich unbegründet ab. Hiergegen richtete sich die Berufung der Klägerin. Der Arzthaftungssenat des OLG Koblenz ließ keine Zweifel daran aufkommen, dass das Urteil des Landgerichtes Trier unbrauchbar sei. Mit klaren Worten heißt es unter anderem explizit: „Das Urteil des Einzelrichters erweist sich hinsichtlich sämtlicher Behandlungsfehlervorwürfe, aber auch des Vorwurfs einer unzureichenden Aufklärung als nicht tragfähig. Es beruht auf einer verfahrensfehlerhaften Beweiswürdigung, beziehungsweise einer unvollständigen Beweisaufnahme... Daher hält der Senat eine Zurückverweisung des Verfahrens für sachgerecht.“ Im Ergebnis hatte der Oberlandesgerichtssenat das erstinstanzliche Urteil daraufhin aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht Trier zurückverwiesen. Nunmehr änderte das Landgericht Trier seine Rechtsauffassung zugunsten der Klägerin.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Eine Aufhebung einer erstinstanzlichen Entscheidung und Zurückverweisung stellt bei Arzthaftungsprozessen einen absoluten Ausnahmefall dar: Selbst Ciper & Coll., die bundesweit jährlich bis zu eintausend Arzthaftungsprozesse führen, erleben Zurückverweisungen lediglich im Promillebereich. Besonders die klare Diktion des OLG-Senates zu der Entscheidung des Landgerichtes Trier ist beachtlich, stellt Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.

Erneute erhebliche Prozessniederlage im sogenannten Allergan-Komplex für ARAG SE vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 9a 141/23)

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