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Landgericht Trier vom 29.09.2020 vom 29.09.20

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Perianale Venenthrombose nach Einsatz von Aethoxyskerols, 30.000,- Euro, LG Trier, Az.: 4 O 232/12

Chronologie:
Die Klägerin litt unter Sitz- und Bewegungsbeschwerden und begab sich in die Behandlung bei der Beklagten, wor sie mit Aethoxyskerol behandelt wurde. Es entwickelten sich Gewebseinschmelzungen, Nekrosen und eine perianale Venenthrombose, außerdem kam es zu einer Narbenbildung. Fraglich war die Behandlungsfehlerhaftigkeit des Einsatz des Mittels.

Verfahren:
Das Landgericht Trier hat zu dem Vorfall mehrere fachmedizinische Gutachten verschiedener Fachrichtungen eingeholt. Insgesamt betrug die Verfahrensdauer über acht Jahre. Nach Eruierung aller gutachterlichen Konstatierungen kam das Gericht zu einer Fehlerhaftigkeit der Behandlung und schlug den Parteien einen Vergleich über pauschal 30.000,- Euro vor, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.
Arzthaftpflichtprozesse dauern in der Regel einige Jahre. Über acht Jahre nach dem streitgegenständlichen Vorfall fand die hiesige Sache nunmehr einen Abschluss, der für die Parteien als angemessen und interessengerecht beurteilt werden kann, stellen D.C.Mahr LLM und Dr. D.C.Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht heraus.

Erneute erhebliche Prozessniederlage im sogenannten Allergan-Komplex für ARAG SE vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 9a 141/23)

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 26.000 € Schmerzensgeld und monatliche Rentenzahlung durch Unfallversicherung nach Arbeitsunfall

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Geburtsschadensrecht: 2,5 Mio. Euro nach verspäteter Sectio mit Schwerstschäden

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Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Perianale Venenthrombose nach Einsatz von Aethoxyskerols, 30.000,- Euro, LG Trier, Az.: 4 O 232/12

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