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Landgericht Ulm vom 17.04.2020 vom 17.04.20

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene Knieoperation nach Kreuzbandriss, 27.500,- Euro, LG Ulm, Az.: 6 O 120/19

Chronologie:
Die Klägerin litt Ende 2016 unter Schmerzen im linken Knie und begab sich in das Krankenhaus der Beklagten. Dort wurde ein Kreuzbandriss diagnostiziert und operativ mittels VKB - Ersatzplastik behandelt. Postoperativ traten Probleme auf, eine volle Streckung des Knies kann die Klägerin nicht mehr erreichen.

Verfahren:
Das Landgericht Ulm hat zu dem Vorfall ein fachmedizinisches Gutachten eingeholt. Im Ergebnis stellte der Sachverständige u.a. fest, dass der femorale Bohrkanal eine extraanatomische Fehllage aufwies, sowie der tibiale Bohrkanal zu weit dorsal gesetzt worden war. Das Landgericht hat den Parteien daraufhin einen Vergleich über 27.500,- Euro vorgeschlagenen, dem diese nähertraten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Bereits vor Einholung des Gutachtens hatte das Gericht den Parteien zu einem Vergleich über 12.000,- Euro angeraten, der jedoch nicht zustande kam. Die jetzt von der Klägerin erzielte Vergleichssumme liegt mithin deutlich höher, stellen Rechtsanwältin Irene Rist und Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht fest.

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