Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene Ohrenanlege Operation mit Knorpelstreifenresektion, 10.000,- Euro plus Feststeller, LG Wuppertal, Az.: 5 O 344/15
Chronologie:
Der Kläger begab sich in 2013 zwecks Ohrenanlage Operation in die stationäre Behandlung des Beklagten. Postoperativ traten Probleme auf, auch in kosmetischer Hinsicht. Eine Revisionsoperation wurde erforderlich.
Verfahren:
Das Landgericht Wuppertal hat den Vorfall mittels eines HNO-fachärztlichen Gutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis regte das Gericht Vergleichsgespräche an, die von der Beklagtenseite jedoch konterkariert wurden, so dass das Gericht den Beklagten schließlich verurteilte, an den Kläger rund 10.000,- Euro zu zahlen. Im Übrigen wurde festgestellt, dass sämtliche weiteren materiellen Kosten vom Beklagten zu zahlen seien.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Es ist immer wieder bedauerlich festzustellen, mit welcher Verbissenheit oft Prozessvertreter der Beklagtenseiten in Arzthaftungsprozessen auftreten, so wie auch hier. Erfreulich, dass sich ein Gericht hiervon nicht beeinflussen lässt, meint RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.